top of page

Haftungsausschlusserklärung

1) Der RSK Ohlsbach e.V. übernimmt gegenüber den Nutzern die auf seinem Vereinsgelände in Ohlsbach befindlichen 4-Cross u. BMX-Bahn, welches im Sportgelände Brumatt 2 angesiedelt ist, keine Haftung für Personen- Sach- und Vermögensschäden, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen den Haftungsausschluss begrenzen. 

Jeder Nutzer benutzt die genannte Bahn auf eigene Gefahr und trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.

Der RSK Ohlsbach e.V. wird von den Nutzern von jeglichen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der Anlage hiermit unwiderruflich entbunden. Es ist also nicht Aufgabe des RSK Ohlsbach e.V., Sicherungsmaßnahmen für die Nutzer zu ergreifen. Es ist vielmehr Aufgabe eines jeden Nutzers selbst, alle Maßnahmen zur Verkehrssicherung bezüglich seiner Person und des von ihm verwendeten Fahrzeuges selbst zu treffen. Etwaige vom RSK vorgesehene Sicherungsmaßnahmen (z.B. Einsatz von Streckenposten oder Anbringung von Absperrungen usw.) entpflichten den Nutzer nicht, eigene und darüber hinausgehende Verkehrs-Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Es gilt als das Prinzip der umfassenden Eigenverantwortlichkeit eines jeden Nutzers.

 

2) Dies gilt insbesondere auch für die Teilnahme an Fahrveranstaltungen des RSK Ohlsbach e.V. auf der genannten 4xCross und BMX-Bahn. Die Entscheidung, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Versicherungsschutz von etwa abgeschlossenen Versicherungen für Schäden im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu gewähren ist, liegt ausschließlich bei den jeweiligen Versicherungsträgern und hängt von den konkreten Versicherungsbedinungen ab.

Der RSK Ohlsbach e.V. übernimmt, insoweit gegenüber Nutzern und Eigentümern des verwendeten Fahrzeuges, keinerlei Garantie. Sollte ein Teilnehmer zu der Veranstaltung Familienangehörige oder Gäste mitbringen, stellt er hiermit den RSK Ohlsbach e.V. von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen der genannten Person unwiderruflich frei.

Der Teilnehmer verzichtet durch die Abgabe der Nennung für sich und die ihm gegenüber unterhaltspflichtigen und unterhaltsberechtigten Personen für jeden im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Schaden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den RSK Ohlsbach e.V., Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthaftenden Personenkreises - beruhen und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthaftenden Personenkreises - beruhen.

3) Jeder Nutzer / Teilnehmer der das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat muss einen Helm (Halbschale oder Integrarhelm), Handschuhe mit langen Fingern, Knieschützer und Protektorenjacke/ Rückenprotektoren tragen. Alle Volljährigen Nutzer / Teilnehmer müssen mindestens einen Helm (Halbschale oder Integrarhelm) tragen. Das Benutzen der weiteren oben genannten Protektoren wird jedoch empfohlen.

4) Der / die Unterzeichner erkennt / erkennen die genannten Nutzungsbedingungen und den genannten Haftungsverzicht hiermit ausdrücklich an. Wenn Minderjährige Nutzer / Teilnehmer, sofern keine anderen Ausschreibungen / Reglements vorliegen, auf das Tragen einer Protektorjacke/ Rückenprotektor verzichten dürfen, muss dies von einem Elternteil auf diesem Haftungsverzicht schriftlich in der dafür vorgesehenen Spalte eintragen und unterschreiben.

RSK-Logo_edited_edited.jpg
Falls unter 18-Jahren

Vielen Dank für das Einreichen!

bottom of page